Das Verbrechen der kontaminierten Blutkonserven: Das Todesurteil aus der Pharma-Fabrik
Der weltweite Bluter-Skandal der 1980er-Jahre stellt eine der moralisch tiefsten Absenkungen der Pharmageschichte dar. Aus reiner Profitgier und um die Kosten für bereits produzierte Lagerbestände zu sichern, wurden Menschen mit der Bluterkrankheit (Hämophilie) wissentlich und systematisch mit dem tödlichen HIV-Virus und Hepatitis C infiziert. Pharma-Konzerne machten aus einem lebensrettenden Medikament eine biologische Waffe.
Die nackten Fakten des Massenmords auf Raten
●Das Todesurteil im Fläschchen: Um Blutern ein normales Leben zu ermöglichen, benötigen sie hochkonzentrierte Gerinnungsfaktoren (Faktor VIII und IX). Die Pharmaindustrie stellte diese Präparate aus gigantischen Blutpools her. Dafür wurden die Spenden von bis zu 40.000 Menschen zusammengemischt. War nur eine einzige Spende infiziert, war der gesamte Pool verseucht.
●Das Rekrutieren im kriminellen Milieu: Um die Rohstoffkosten so gering wie möglich zu halten, kauften Pharma-Riesen wie Bayer (über die Tochter Cutter Biological), Baxter, Armour und Immuno Blutspenden in Hochrisikogruppen ein. Sie rekrutierten Spender systematisch in Gefängnissen, im Drogenmilieu und im Rotlichtmilieu. Eine gesundheitliche Überprüfung fand aus Kostengründen praktisch nicht statt.
●Das unvorstellbare Ausmaß: Weltweit wurden zehntausende Bluter infiziert. Allein in Deutschland wurden rund 1.500 Bluter mit HIV und über 5.000 mit Hepatitis C infiziert. Die meisten der HIV-infizierten Opfer starben in den Folgejahren qualvoll an AIDS. In den USA, Frankreich, Großbritannien und Japan war die Katastrophe ähnlich verheerend.
Das skandalöse Ausmaß der wissentlichen Verseuchung
●Die Ignoranz der Rettung: Spätestens ab 1982/1983 war wissenschaftlich zweifelsfrei bewiesen, dass AIDS über Blutprodukte übertragen wird. Gleichzeitig existierte bereits ein einfaches und sicheres Verfahren, um die Viren abzutöten: Die Hitzebehandlung der Präparate.
●Tödlicher Abverkauf der Altbestände: Anstatt die lebensgefährlichen, unbehandelten Bestände sofort zu vernichten, trafen die Konzerne eine monströse Entscheidung: Sie verkauften die verseuchten Chargen einfach weiter, um Verluste zu vermeiden.
●Der globale Export des Todes: Besonders perfide agierte der Bayer-Konzern. Als die US-Behörden im Jahr 1984 die unbehandelten Präparate für den amerikanischen Markt endlich verboten, exportierte Bayer die verseuchten Restbestände mit dem Wissen der Chefetage monatelang weiter nach Europa, Asien und Lateinamerika. In Ländern wie Hongkong, Taiwan oder Malaysia wurden Kinder noch mit dem tödlichen Virus infiziert, als das Medikament in den USA längst als biologischer Sondermüll galt.
Die politischen, behördlichen und rechtlichen Folgen
●Das Versagen der staatlichen Wächter: In Deutschland versagte das damalige Bundesgesundheitsamt (BGA) auf ganzer Linie. Obwohl die Behörde die Gefahr kannte, zögerte sie ein Verbot der unbehandelten Präparate bis 1985 hinaus – aus Angst vor Schadensersatzklagen der Industrie. Das BGA wurde infolge des Skandals im Jahr 1994 von der Politik komplett aufgelöst.
●Eine Farce vor Gericht: Während in Frankreich Spitzenbeamte und sogar der ehemalige Premierminister angeklagt und teils zu Haftstrafen verurteilt wurden, blieb die juristische Aufarbeitung in Deutschland eine Schande. Der Strafprozess gegen Manager und Beamte wurde nach Jahren wegen „geringer Schuld“ eingestellt. Niemand wanderte hinter Gitter.
●Die bittere Entschädigung: Erst nach massivem Druck durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestages wurde 1995 die staatliche Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch blutproduktinfizierte Personen“ ins Leben gerufen. Die Pharmafirmen zahlten einen Bruchteil ihrer Milliardengewinne ein, um sich endgültig von straf- und zivilrechtlichen Klagen der sterbenden Opfer freizukaufen.
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